Stiftung DEY

Stiftung DEY

Die unselbständige Stiftung DEY mit dem Sitz in Limburg an der Lahn geht zurück auf eine Schenkung der Geschwister DEY aus dem Jahr 1987.

I. Zielsetzung

Die Stiftung DEY fördert charakterlich geeignete Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten/-innen aus katholischen Familien, die eine hohe Begabung intellektueller oder anderer Art besitzen, ideell und materiell. Durch ihre Förderung will die Stiftung DEY zur Heranbildung qualifizierten katholischen Nachwuchses in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft beitragen.

II. Förderungskriterien

Für eine Bewerbung müssen folgende Kriterien gleichzeitig erfüllt sein:

  • katholische Konfession
  • besondere Begabung und fachliche Qualifikation
  • kirchliches Engagement
  • charakterliche Eignung

III. Förderungsleistungen

Zuwendungen durch einmalige oder periodische Geldleistungen

  • Unterstützung beim Ergreifen bestehender
  • Bildungsmöglichkeiten und der Erschließung neuer Bildungswege
  • Ermöglichung menschlicher Kontakte innerhalb des geförderten Kreises

IV. Förderungsdauer

Die Förderung wird zunächst für die Dauer eines Kalenderjahres gewährt. Eine Verlängerung der Förderung kann vom Stipendiaten/-in ggf. beantragt werden. Vor der Entscheidung über eine weitere Förderung wird u.a. durch eine Leistungskontrolle (Arbeitsbericht) festgestellt, ob dies gerechtfertigt ist. Eine Verlängerung wird jeweils für den Zeitraum eines weiteren Jahres gewährt.

V. Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 31. Dezember für das Folgejahr vorliegen. Der standardisierte Bewerbungsbogen kann mit einem formlosen Schreiben bei der Stiftung angefordert werden. Die Bewerbung soll folgende Unterlagen enthalten:

  • Bewerbungsbogen
  • ausführlicher Lebenslauf
  • Zusammenstellung der bisherigen Ausbildungs- und Studienschwerpunkte
  • ggf. eine Darstellung des Dissertationsvorhabens
  • Abschlusszeugnisse bzw. sonstige Qualifikationen und Nachweise
  • Referenz durch einen Priester und/oder Pastorale Mitarbeiter/-in

Bewerber/-innen, die in die engere Wahl einbezogen werden können, bittet die Stiftung zu einem Gespräch.

Die endgültige Entscheidung über einen Förderungsantrag trifft das Kuratorium.

Das Bemühen um eine möglichst faire, umfassende Beurteilung der Persönlichkeit eines jeden Bewerbers, einer jeden Bewerberin kennzeichnet das Auswahlverfahren der Stiftung; dazu gehört ein differenziertes Verständnis von Begabung. Auf generalisierende Methoden zu ihrer Bestimmung wird bewusst verzichtet. Im Vordergrund steht die individuelle Bewertung von Eignung, Leistungsfähigkeit und -bereitschaft mit Blick auf das jeweils angestrebte Bildungs- bzw. Ausbildungsziel.

Das Kuratorium erwartet, dass der Bewerber/-in darüber informiert, ob von einer anderen Einrichtung eine Förderung beantragt wurde bzw. bereits geleistet wird.

Gründe für die Aufnahme oder die Ablehnung werden nicht mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Förderung besteht nicht.

Anträge sind zu richten an:

Bischöfliches Ordinariat
Kuratorium der Stiftung DEY
z. H. Herrn Martin W. Ramb
Rossmarkt 12
65549 Limburg/Lahn
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